Dass die Raserin in der Schweiz lediglich sechs Monate weniger in der Gefängniszelle absitzen muss als ein syrischer Kinder-Vergewaltiger in Wien, könnte eine gewisse Schwäche in den europäischen Justizsystemen zeigen. Hier die beiden Fälle, die zu vier und viereinhalb Jahre Haft führten:
Der Vorfall, der dem Urteil in der Schweiz zugrunde liegt, ereignete sich bereits am späten Abend des 25. Juni 2021: Damals war die Lenkerin erst 21 Jahre alt. Auf der Autobahn A3, auf Höhe der Gemeinde Lachen, beschleunigte sie den Sportwagen ihres Vaters auf eine Geschwindigkeit von 238 km/h – deutlich über der erlaubten Höchstgrenze. Es blieb nicht bei diesem einen Vorfall: Im selben Jahr überschritt sie laut Gericht insgesamt sieben weitere Male die zulässige Geschwindigkeit teils erheblich.
Ihre eigenen Videoaufnahmen wurden der Schnellfahrerin zum Verhängnis: Die Frau hatte ihre Fahrten mit dem Handy gefilmt – Aufnahmen, die später im Zuge eines anderen Strafverfahrens in die Hände der Polizei gelangten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











