„Rassenhass“ – wegen dieses Vorwurfs standen vergangene Woche zwei Beamte der Polizei Essex vor der Haustür einer britischen Journalistin (Apollo News berichtete). Allison Pearson vom Telegraph war völlig überrascht und noch im Morgenmantel, als die Beamten bei ihr klingelten – wegen eines ein Jahr alten Social Media-Posts. Sie hatte im November 2023 – kurz nach dem Massaker der Hamas am 7. Oktober – ein Bild gepostet, auf dem Polizisten neben Männern mit einer pakistanischen Parteiflagge stehen. Pearson schrieb damals, die Polizei habe „liebenswerte britische Freunde Israels“ nicht unterstützt, posiere aber mit „Judenhassern“.
Laut Pearson habe die Polizei ihr gesagt, dass es sich bei ihrem „Vergehen“ um einen sogenannten NCHI handelt – einen Fall von „Non-Crime Hate Incidents“. Diese neue Kategorie von Vergehen, die eigentlich nicht strafbar sind, wurde 2014 in Großbritannien eingeführt. Sie sollen der Polizei bei „feindseligen“ oder „diskriminierenden“ Äußerungen in Bezug auf Rasse, Religion, sexuelle Orientierung, Behinderung oder Geschlechtsidentität Möglichkeiten geben, gegen den ‚Täter‘ vorzugehen. Die Vorfälle werden bei der Polizei dokumentiert und können im erweiterten Führungszeugnis eingetragen werden – was zum Beispiel einen Nachteil bei der Bewerbung für bestimmte Berufe bedeuten kann, wo man ein solches Zeugnis einreichen muss.
2023 wurde eine neue Richtlinie – ein „Verhaltenskodex“ – eingeführt, der vorgibt, dass NCHIs ganz explizit nur dann vorliegen, wenn es einen klaren Beweis für „bewusste Feindseligkeit“ gibt, eine „realistische Gefahr“ besteht, dass der Vorfall in eine Straftat münden könnte, und die Erfassung „verhältnismäßig“ ist. Trotzdem scheint es seit einiger Zeit immer mehr NCHI-Eintragungen wegen harmloser Äußerungen und Social Media-Posts zu geben, die von irgendjemandem gemeldet wurden. Das zeigt nicht nur der Fall von Allison Pearson.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











