Der 25-jährige Ariop A., der in der vergangenen Woche eine 18-Jährige vor eine U-Bahn gezerrt und damit getötet hatte, war nicht vorbestraft. Ein aktueller Bundeszentralregisterauszug des Beschuldigten weist keine Eintragungen auf. Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg liegen trotzdem Erkenntnisse über ihn vor. Wie NIUS auf Anfrage von der Staatsanwaltschft erfuhr, soll der 25-jährige Südsudanese am 16. Mai 2025 das Gelände seiner ehemaligen Wohnunterkunft nicht verlassen haben, obwohl er zuvor der Unterkunft verwiesen worden war. Der Verantwortliche der Wohnunterkunft alarmierte daraufhin die Polizei. Als A. sich auch im Beisein der Polizei weigerte, das Gelände zu verlassen, stellte der Verantwortliche einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs. Als die Polizeibeamten ihn daraufhin in Richtung Ausgang des Geländes führten, soll er sich weggedreht haben und aktiv in die entgegengesetzte Richtung gegangen sein, um sich aus dem Griff der Beamten zu lösen.
Spuren, die von „Randale“ zeugen: Hinter dieser Tür wohnte Ariop A.
Die Beamten wurden dabei nicht verletzt. Gegen den späteren U-Bahn-Killer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Das Verfahren wurde am 2. Januar 2026 wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Widerstandshandlungen wurden von den Polizeibeamten als „sehr geringfügig“ beschrieben und hätten lediglich über einen äußerst kurzen Zeitraum stattgefunden. Als man ihn auf das Poizeikommisariat brachte, habe der Beschuldigte sich ruhig verhalten. Er habe, so heißt es weiter, stark unter dem Eindruck des Geschehens gestanden, da er gezwungen gewesen sei, die Einrichtung zu verlassen.
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