Heino klagt gegen AfD: 250.000 Euro Schmerzensgeld wegen unerlaubter Wahlwerbung

vor 3 Monaten

Heino klagt gegen AfD: 250.000 Euro Schmerzensgeld wegen unerlaubter Wahlwerbung
Bildquelle: Apollo News

Der bekannte Schlagersänger Heino geht juristisch gegen den AfD-Landratskandidaten Felix Teichner in der Uckermark vor. Anlass ist ein Social-Media-Posting auf den offiziellen Kanälen der Partei, in dem Teichner mit dem Satz warb: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen!“ Der AfD-Politiker tritt in der Landratswahl am Sonntag gegen die CDU-Kandidatin Karina Dörk ins Rennen.

Ergänzt wird Teichners Wahlspruch durch den Slogan „Ja, so blau, blau, blau blüht die Uckermark“, eine Anspielung auf den Hit „Blau blüht der Enzian“ des 87-Jährigen. Im Hintergrund des Beitrags war ein Ausschnitt des Liedes zu hören. Eine Genehmigung hatte Teichner dafür nicht eingeholt, nun droht ihm die Zahlung eines hohen Schmerzensgeldes. Das berichtet die Bild exklusiv.

So hatte Heino am Freitagabend von dem Posting des AfD-Kandidaten gehört und daraufhin umgehend seinen Anwalt Dirk Strohmenger eingeschaltet. Dieser forderte Teichner und den AfD-Kreisverband Uckermark per Schreiben auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Werbung sofort zu entfernen. Zudem verlangt er wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten ein Schmerzensgeld von 250.000 Euro.

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