Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Das Gesetz ist eine direkte Folge einer EU-Richtlinie, welche die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen verbessern soll. Das neue Gesetz betrifft dabei zahlreiche Produkte und Dienstleistungen – Unternehmer müssen zusätzlichen Aufwand einplanen.
Direkt im ersten Paragraphen macht die Bundesregierung klar, was sie mit dem Gesetz erwirken will. Darin heißt es:
„Zweck dieses Gesetzes ist es, im Interesse der Verbraucher und Nutzer die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu gewährleisten. Dadurch wird für Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestärkt und der Harmonisierung des Binnenmarktes Rechnung getragen.“
Behinderte Menschen arbeiten zusammen in einem Büro.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











