Nach dem Zeigen eines Hitlergrußes bei einer Party auf Sylt im vergangenen Jahr hat ein Beschuldigter die Zahlung eines Strafbefehls akzeptiert. Die Geldstrafe wurde bereits bezahlt, bestätigte die Staatsanwaltschaft Flensburg auf Nachfrage von NIUS. Die 2.500 Euro seien an die „Stiftung contra Rechtsextremismus und Gewalt“ des Deutschen Anwaltsvereins geflossen.
Der junge Mann wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Flensburg durch den Strafbefehl des Amtsgerichts Niebüll wegen eines Vergehens des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwarnt. Die Staatsanwaltschaft Flensburg teilt dazu gegenüber NIUS mit: „Die Verurteilung zu einer Geldstrafe ist für den Fall vorbehalten worden, dass der Angeklagte sich nicht bewährt. Es handelt sich sozusagen um eine ‚Geldstrafe auf Bewährung‘. Als Bewährungsauflage (§ 59a StGB) ist unter anderem die Zahlung von 2.500 Euro an eine gemeinnützige Organisation vorgesehen gewesen, diese hat der Angeklagte nach Eintritt der Rechtskraft des Strafbefehls auch bereits geleistet.“
Auf der Außenterrasse kam es zu dem Vorfall.
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