Der Verfassungsschutz erklärt vor Gericht, seine Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ auf Eis zu legen. In der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der AfD steckt das Bundesamt damit zurück und kommt einer gerichtlichen Anordnung aus taktischen Gründen zuvor. Öffentlich wird er die AfD nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen, bis das Eilverfahren der Partei dagegen vor Gericht abgeschlossen ist. Das könnte länger dauern als der Begriff „Eilverfahren“ vermuten lässt – ein Jahr sei durchaus realistisch, hören wir aus informierten Kreisen.
Für die Öffentlichkeit ist das freilich völlig unerheblich: Denn die Einschätzung des Verfassungsschutzes ist bereits in der Welt. Auch Teile des geheimen Gutachtens sind dank Durchstecherei aus der Behörde medial festgehalten. Die Formel „gesichert rechtsextremistisch“ hat sich schon im öffentlichen Gedächtnis verfestigt und wird von Gegnern der Partei weiter verwendet werden. Insofern ist die Erklärung des Verfassungsschutzes eine Vergiftete ohne Wert – das Ziel, die Formel „gesichert rechtsextremistisch“ zu verbreiten, ist erreicht.
Hier offenbart der Verfassungsschutz das perfide Spiel, in dem er sich zum Instrument gemacht hat. Seinen Wirkungstreffer im parteipolitischen Kampf hat das Amt mit „gesichert rechtsextremistisch“ erzielt. Und man kann vermuten, dass dieser auch primärer Zweck des ganzen Verfahrens der letzten Tage war. Die vorläufige Rücknahme der Einschätzung beziehungsweise die Erklärung, sie nicht mehr zu verbreiten, um dem Gericht eine „sachgemäße Prüfung“ zu ermöglichen, wirkt dahingehend regelrecht heuchlerisch.
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