Wohl über 600.000 Zuwanderer, die nun die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, dürfen bei der Bundestagswahl erstmals ihre Stimme abgeben. Unter ihnen sind viele Syrer und andere Neubürger aus islamischen Ländern.
Wenn am 23. Februar 2025 vorzeitig der neue Bundestag gewählt wird, werden weit über eine halbe Million Menschen wahlberechtigt sein, die 2021 noch keine deutsche Staatsbürgerschaft besaßen, aber bis Ende 2023 eingebürgert wurden. Im vergangenen Jahr waren das gut 200.100 Personen, und es gibt keinen Grund anzunehmen, dass es im laufenden Jahr weniger waren.
Eher im Gegenteil. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer im Land rückt die Möglichkeit näher, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Hinzu kommt vor allem, dass die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024 in Kraft trat. Ausländer können nun schon nach fünf, in Fällen „besonderer Integrationsleistung“ sogar nach nur drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
2023 wurden mehr als 200.000 Ausländer eingebürgert.
Galt bis 2014 für Kinder mit doppelter Staatsbürgerschaft aufgrund ausländischer Eltern die Optionspflicht (sie mussten sich mit Vollendung des 21. Lebensjahres für eine Staatszugehörigkeit und einen Pass entscheiden), erhalten fortan in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren „seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland hat.
Die bisher verlangten Sprachnachweise entfallen, inzwischen reicht die „Fähigkeit zur mündlichen Verständigung“ aus, auch der Wissenstest über Deutschland. Und galt bisher, dass Einbürgerungswillige etwa ihren türkischen Pass abgeben müssen, um den deutschen zu erhalten, so ist auch das passe: Doppelstaatsbürgerschaften sind nicht mehr die Ausnahme, sondern Mehrstaatigkeit soll künftig grundsätzlich möglich sein – und in beiden Ländern darf der Betreffende an Wahlen teilnehmen.
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