Noch vor 37 Jahren hätte die Magdeburger Volksstimme in diesem Stil über die gestrige Abstimmung im Landtag zu Magdeburg geschrieben: „Die Abgeordneten des demokratischen Blocks haben in der Abstimmung gestern Klassenbewusstsein bewiesen und den Feinden unserer Demokratie eine herbe Niederlage bereitet. Besonders zu loben sind die Blockfreunde von der CDU.“
Seit die Landesverfassung am 16. Juli 1992 vom Landtag Sachsen-Anhalt verabschiedet und am 18. Juli 1992 in Kraft getreten ist, regierten bzw. arbeiteten im Landtag SPD und CDU, Grüne, Linke und FDP munter und zufrieden mit ihr. Grund bestand keiner, auch nur ein Komma zu ändern. Jetzt jedoch empfinden die Abgeordneten von SPD und CDU, Grünen, Linken und FDP diese Landesverfassung als mangelhaft, als nicht mehr geeignet, ihre Posten und Pöstchen, oder wie sie gern sagen, ihre Demokratie zu erhalten.
Doch wer aus Angst vor einem Wahlsieg einer anderen Partei Gesetze und die Landesverfassung durch ein Gesetz zur Parlamentsreform ändert, hat erstens die Demokratie nicht begriffen, und missachtet und misstraut zweitens den Wählerwillen, und hat drittens folglich keine Achtung vor dem Wähler selbst. Dass die CDU vor den politischen und wirtschaftlichen Problemen des Landes, für die sie verantwortlich ist, ins Hinterzimmer flieht und ihren Unvereinbarkeitsbeschluss verspottet, indem sie mit Ulbrichts und Honeckers Erben kungelt, und mit SPD, FDP und Grünen paktiert, zeigt nur, dass auch der sachsen-anhaltinischen CDU der Kompass verloren gegangen ist – und sie nur zu einer weiteren linken Partei wird.
DEUTSCHLAND: Klingbeil präsentiert Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 & Finanzplan bis 2030











