Weil sie vor der Blauen Moschee des mittlerweile verbotenen Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) demonstrierten, müssen sich drei Exil-Iraner vor Gericht verantworten. Dabei hatte die Polizei bei der Kundgebung am 6. August 2022 keine Straftaten feststellen können. Der Welt liegt jedoch ein Schreiben des iranischen Generalkonsulats an den Hamburger Senat vor, in dem die Vertreter der Islamischen Republik Iran klare Forderungen formulieren.
„Das Generalkonsulat erbittet die Verurteilung dieses radikalen, kriminellen und höchst provokativen Aktes durch die zuständigen Organe im Senat und ein ernsthaftes, sofortiges und rechtliches Vorgehen gegen die Täter“, heißt es in dem Schreiben, das zwei Tage nach der Kundgebung versendet wurde. Vorausgegangen war offenbar die Verbrennung von einigen aus dem Koran herausgerissenen Seiten, während in der Moschee anlässlich eines schiitischen Feiertags gebetet wurde.
Ein Video zeigt den Vorgang. Zu sehen ist auch die iranische Frauenrechtlerin Jasmin Maleki. Obwohl sie lediglich eine „feministische Rede“ gehalten hat und gegenüber Welt angibt, die Männer nicht zu kennen, die einige Koranseiten angezündet hatten, steht sie mit zwei weiteren Personen vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Der Vorwurf: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen nach Paragraf 166 des Strafgesetzbuchs, auch bekannt als Blasphemie-Paragraf, der eine Geldstrafe bis hin zu dreijähriger Haftstrafen vorsieht.
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