Die Europäische Union will gegen Kondensstreifen von Flugzeugen vorgehen. Seit Januar müssen alle Fluggesellschaften einmal im Jahr der Europäischen Union melden, welche Auswirkungen „Nicht-CO2-Effekte“ wie Kondensstreifen, Schwefeldioxid und Stickoxide auf den Klimawandel haben sollen und wie viel CO2 dadurch freigesetzt wird. Dazu sollen Flugdaten gesammelt werden.
Für dieses und das nächste Jahr sind sämtliche Routen innerhalb des europäischen Luftraums betroffen. Ab 2027 sollen dann alle Flüge aus der ganzen Welt, welche die Europäische Union ansteuern, die Effekte der Kondensstreifen messen. Das geht aus einer Ergänzung der EU-Verordnung aus dem August 2024 hervor (Regulation (EU) 2024/2493). Die EU-Kommission hat beschlossen, dass die Berechnungen für Kohlenstoffdioxid und „Nicht-CO2-Effekte“ in einem Bericht vorgelegt werden sollen – um den Bürokratieaufwand zu minimieren.
Dass die neuen Daten, die gesammelt werden müssen, Bürokratie verursachen und auch eine Auswirkung auf den tatsächlichen Flugverkehr haben, bleibt in Brüssel unberücksichtigt. Große Fluglinien sollen unter anderem Flugbahndaten und Treibstoffdaten bereitstellen, damit „die Klimaauswirkungen zu einem bestimmten Zeitpunkt und an einem bestimmten Ort auf der Grundlage der tatsächlichen Wetterinformationen für diesen Zeitpunkt und diesen Ort berechnet werden“, heißt es in einem Papier aus Brüssel.
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