Nach dem Debakel um die abgesagte Richterwahl der umstrittenen Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf starten Union und SPD einen erneuten Versuch, drei neue Richter beim Bundesverfassungsgericht zu wählen. Ab 16.30 Uhr am Donnerstag ist die Wahl im Deutschen Bundestag angesetzt.
Dass alle drei Kandidaten mit zwei Dritteln der Stimmen gewählt werden, ist dabei keinesfalls ausgemacht – es gibt unterschiedliche Szenarien, die im schlimmsten Fall zum Bruch der Regierung führen könnten. NIUS erklärt, was alles passieren kann und wie realistisch welches Szenario ist.
Richter beim Bundesverfassungsgericht müssen mit zwei Dritteln der Stimmen gewählt werden – jedoch nicht mit zwei Dritteln ALLER Mandate im Deutschen Bundestag, sondern mit zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten. Heißt: Die benötigte Stimmen-Anzahl hängt davon ab, wie viele Abgeordnete am späten Nachmittag anwesend sein werden.
Bei vollbesetztem Bundestag heißt das: 420 Stimmen sind für eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Union und SPD zusammen kommen auf 328 Stimmen, zusammen mit den Grünen auf 413 Stimmen. Bedeutet: Es braucht 7 weitere Stimmen von AfD oder Linkspartei.
Alle drei Kandidaten – Günter Spinner (Vorschlag der Union), Ann-Katrin Kaufhold und Sigrid Emmenegger (beide Vorschlag der SPD) – werden dabei einzeln und in geheimer Wahl gewählt.
Sigrid Emmenegger ist als Ersatz für die in weiten Teilen der Union abgelehnte Juristin Frauke Brosius-Gersdorf vorgeschlagen worden. Sie ist bisher nicht mit politischen Äußerungen in der Öffentlichkeit in Erscheinung getreten. Sie ist Richterin beim Bundesverwaltungsgericht und kümmert sich um juristische Fragen zu Genehmigungsverfahren bei großen Bauprojekten wie Flughäfen oder Stromtrassen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











