Im Tagesspiegel behauptet der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun, dass es nach der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bewegung“ durch den Verfassungsschutz am Freitag, dass es nun wesentlich leichter werde, AfD-Mitglieder aus dem Staatsdienst zu entfernen. Selbst ein Hausmeister an einer öffentlichen Schule, der einen AfD-Beitrag in den sozialen Medien mit „gefällt mir“ markiert, soll nun um seinen Job bangen.
Jun, der auf Vorschlag der Grünen auch als stellvertretendes Mitglied am Verfassungsgerichtshof des Freistaates Bayern sitzt, argumentiert weiter, dass eine Einzelfallprüfung weiterhin erforderlich bleiben würde – doch AfD-Mitglieder aus dem Staatsdienst zu entfernen, sollte einfacher werden. Behörden können sich künftig auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes stützen und müssen lediglich prüfen, ob sich die betroffene Person von den Parteipositionen distanziert – oder diese zumindest mitträgt. Schon Mitgliedsbeiträge oder Likes in sozialen Netzwerken könnten als Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei gewertet werden, behauptet der Jurist.
So könnte es Lehrer, Polizisten oder Verwaltungsbeamte und Hausmeister an Schulen oder Beschäftigte bei Handwerkskammern an den Kragen gehen, wenn Zweifel an ihrer „charakterlichen Eignung“ bestehen. In vielen Berufen ist diese Voraussetzung gesetzlich vorgeschrieben.
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