Nach dem Terroranschlag von Solingen, 2024 von einem Syrer verübt, dessen Abschiebung versäumt wurde, kündigte die Bundesregierung Maßnahmen an, darunter Leistungskürzungen auf null für Dublin-Fälle bis zur Überstellung ins Ersteinreiseland für maximal zwei Wochen. Daraus wurde nichts – das Innenministerium selbst gab den Ländern sogar Hinweise, wie sich die Maßnahme unterlaufen lässt.
Bei dem islamistischen Terroranschlag am 23. August 2024, des ersten Tags des Stadtfestes „Festival der Vielfalt“ zum 650-Jahre-Jubiläum der Stadt Solingen, ermordete ein Syrer drei Menschen und verwundete acht weitere, davon vier lebensgefährlich. Der Attentäter Issa Al H. hatte Verbindungen zum Islamischen Staat (IS), der die Verantwortung für den Terroranschlag übernahm.
Sechs Tage später kündigten der damalige Justizminister Marco Buschmann (FDP), Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Anja Hajduk, Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium (Grüne), ein „umfassendes Sicherheitspaket“ zur Asyl- und Sicherheitspolitik an. Faeser sprach von „weitreichenden Maßnahmen“, die die Ampel-Regierung treffen wolle: Verschärfung des Waffenrechts, Messerverbote, verstärkte Abschiebungen. Leistungen sollten gekürzt, die Dublin-Rückführungen verstärkt werden. Wer Heimatreisen trotz seines Asylstatus antritt, dem sollte der Schutzstatus aberkannt werden. Man werde Abschiebungen stärker forcieren und irreguläre Migration intensiver bekämpfen.
Besonders heikel: Der Terrorist hatte schon im Jahr 2023 aus Deutschland abgeschoben werden sollen, und zwar auf Grundlage der sogenannten Dublin-Verordnung. Laut dem Dublin-Abkommen (gültig seit 1997) müssen Flüchtlinge in der Regel in dem EU-Land einen Asylantrag stellen, in dem sie erstmals die Europäische Union betreten haben. Es soll immer nur ein EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig sein und vermieden werden, dass in mehreren EU-Staaten Asylanträge gestellt werden.
Für den Asylantrag von Issa Al H. wäre demnach Bulgarien zuständig gewesen. Aber erst im Juni 2023 suchte die Bielefelder Ausländerbehörde den Syrer auf, obwohl seit Februar klar war, dass er kein Bleiberecht hatte. Sie traf ihn dort nicht an, weil er laut Josefine Paul, Fluchtministerin von NRW, seine Flüchtlingsunterkunft in Paderborn verlassen hatte. Später sei er zurückgekehrt, die Unterkunft habe allerdings versäumt, dies der Behörde zu melden. Die zuständige Ausländerbehörde versäumte außerdem, einen Rückführungsflug für al H. nach Bulgarien anzumelden. Nach der gescheiterten Überstellung im Juni wurden keine weiteren Versuche unternommen, die dafür vorgesehene sechsmonatige Frist im August 2023 verstrich ungenutzt. Deutschland wurde formal zuständig und Issa al H. lebte am Tag des Anschlags als anerkannter Bürgerkriegsflüchtling in einer Unterkunft in Solingen.
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