Im Januar lösten vermeintliche Enthüllungen von Correctiv über ein „Geheimtreffen“ in Potsdam breite mediale Aufmerksamkeit aus. Das ZDF heute journal griff die Berichte auf und setzte einen dramatischen Akzent. Zuschauer erfuhren, dass auf dem Treffen angeblich die „Deportation von Millionen Menschen auch mit deutscher Staatsbürgerschaft“ geplant worden sei. Zudem sei es um die Abschiebung von Millionen Menschen „auch mit deutschem Pass“ gegangen. Doch das Landgericht Hamburg stellte fest, dass diese Behauptungen unzutreffend sind, und verbot dem ZDF per einstweiliger Verfügung die Verbreitung der Aussagen.
Bei der gerichtlichen Anhörung überraschte das ZDF zudem mit einer Verteidigungsstrategie, die das Gericht als unzureichend bewertete, wie der Rechtsanwalt Carsten Brennecke in einem Blogbeitrag der Kanzlei Höcker berichtet. Der Sender argumentierte, dass es „im Rahmen der tagesaktuellen Berichterstattung“ aus „Zeitgründen“ nicht immer möglich sei, „eigenständige Nachrecherchen“ durchzuführen. Doch dieser Einwand ließ die Frage offen, warum man nicht zumindest per E-Mail oder Telefon eine Stellungnahme der Anwesenden einholte – eine einfache Möglichkeit, die Darstellung zu verifizieren, bevor man reißerische Thesen in den Raum stellte.
Anwalt Brennecke kommentierte das Verhalten des Senders weiter in seinem Beitrag. Er empfiehlt dem ZDF „einen Blick in den Pressekodex zu werfen“. In diesem werden die Vorgaben für Berichterstattungen klar vorgegeben. Wenn das ZDF sich „nicht in der Lage sieht, den Wahrheitsgehalt tagesaktueller Berichte über eine eigene Recherche zu überprüfen, ist dies eine Bankrotterklärung und beschädigt das Ansehen des ohnehin angeschlagenen ÖRR zusätzlich“, so Brennecke weiter.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











