Christian Ulmen ist mit seinem Versuch gescheitert, dem Spiegel die Berichterstattung über die Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes weitgehend zu untersagen. Das Landgericht Hamburg wies den Antrag des Schauspielers auf eine einstweilige Verfügung in den zentralen Punkten zurück (Beschl. v. 7.5.2026, Az. 324 O 149/26). Lediglich in einem Nebenpunkt zu einem Gerichtstermin in Spanien obsiegte Ulmen.
Hintergrund ist der Spiegel-Artikel „Du hast mich virtuell vergewaltigt“ vom 21. März 2026. Darin hatte das Magazin den Vorwurf von Fernandes öffentlich gemacht, ihr Ex-Mann habe Fake-Accounts in ihrem Namen auf Social Media erstellt, über hundert Männer angeschrieben und mit rund 30 von ihnen Kommunikation aufgenommen, die in pornografischem Material und Fake-Telefonsex mündete. Ulmen, vertreten durch Simon Bergmann (Schertz Bergmann Rechtsanwälte), hat diese Kernvorwürfe im Verfahren ausdrücklich nicht bestritten.
Angegriffen hat Ulmen vielmehr drei andere Aspekte der Berichterstattung: den im Artikel erweckten Verdacht, er habe Deepfake-Pornos mit dem Gesicht seiner Ex-Frau verbreitet; den Verdacht körperlicher Übergriffe und schwerer Drohungen, insbesondere bezogen auf einen Vorfall im Januar 2023 auf Mallorca; sowie die wörtliche Wiedergabe einer E-Mail an seinen Strafverteidiger, in der er einen „sexuellen Fetisch“ einräumt.
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