Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen die Mietpreisbremse zurückgewiesen. Gegenstand des Verfahrens war die im Jahr 2020 beschlossene Verlängerung der Regelung bis 2025. Eine vermietende Gesellschaft hatte gegen diese Ausweitung geklagt und argumentiert, die Mietpreisbremse sei in ihrer verlängerten Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Diese Einschätzung teilen auch zahlreiche Kritiker. Seit mehreren Jahren verweisen Stiftungen, Verbände, Ökonomen und Fachleute auf einen aus ihrer Sicht unverhältnismäßigen Eingriff in die Eigentumsgarantie sowie auf eine Einschränkung der Vertragsfreiheit, die mit der Mietpreisbremse einhergeht.
So wies die Ludwig-Erhard-Stiftung bereits 2019 darauf hin, dass die Mietpreisbremse gegen mindestens drei grundlegende Prinzipien der Marktwirtschaft verstoße: Neben dem Schutz des Privateigentums betreffe dies die Vertragsfreiheit und die Bildung von Preisen im Wettbewerb. Wissenschaftlich betrachtet lässt sich dies bestätigen: Staatlich festgelegte Preisobergrenzen verzerren grundsätzlich den Markt.
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