Der SPD-Vorsitzende, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, hat sich erneut für ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen. „Wenn der Verfassungsschutz feststellt, dass das eine gesichert rechtsextreme Partei ist, dann müssen alle Maßnahmen ergriffen und geprüft werden“, sagte Klingbeil auf einem Parteitreffen der Niedersachsen-SPD.
Er drohte den Koalitionspartnern CDU und CSU mit Konsequenzen, wenn diese sich der Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens verweigern würden. „Und wenn sich dann der Generalsekretär der CDU hinstellt und sagt, es wird kein Verbotsverfahren geben, dann sage ich euch, das ist mit uns nicht zu machen“, erklärte der SPD-Chef.
Parteiverbotsverfahren können in Deutschland vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Zuletzt hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betont, dass das sogenannte „Geheimgutachten“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens nicht ausreiche.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











