In der rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinde Nieder-Olm im Landkreis Mainz-Bingen dürfen Bewerber, die Mitglied der AfD sind, nicht zur Bürgermeisterwahl antreten. Grundlage ist eine Erklärung zur „gesteigerten Pflicht zur Verfassungstreue“, die Kandidaten unterschreiben müssen, wie die Junge Freiheit (JF) berichtete. Darin wird ausgeschlossen, dass Bewerber in den vergangenen fünf Jahren einer Organisation angehörten, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist. Bezug genommen wird dabei auf eine vom rheinland-pfälzischen Innenministerium veröffentlichte „Liste extremistischer Organisationen“.
Die AfD wird in dieser Liste neben Terrororganisationen wie Al-Qaida oder der Hamas genannt. Für die AfD plant Roberto Kiefer, bei der Wahl am 22. März anzutreten. Der 57-Jährige erklärte gegenüber der JF: „Das kommt einem Parteiverbot gleich.“ Er kündigte an, seine Wählbarkeit dennoch bei der Kreisverwaltung zu beantragen. Nach eigenen Angaben hat er Bundespolitiker über die verpflichtende Erklärung und die darin enthaltene Liste informiert.
Die Kandidaten müssen folgenden Satz bestätigen: „Auch bin oder war ich in den letzten fünf Jahren nicht Mitglied in einer hiergegen gerichteten Organisation, insbesondere nicht in einer der extremistischen Organisationen, die in der aktuellen Fassung der vom Ministerium des Innern und für Sport (…) zur Verfügung gestellten und mir mit der Belehrung ausgehändigten Liste extremistischer Organisationen.“
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