Die Zurückhaltung der SMS-Nachrichten von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Pfizer-Gate ist rechtswidrig. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch. Von der Leyen hatte 2021 Nachrichten mit dem Pfizer-CEO Albert Bourla über die Bestellung von letztlich 1,8 Milliarden Impfdosen ausgetauscht. (Apollo News berichtete). Die EU-Kommission hatte lange geleugnet, dass es die Nachrichten überhaupt gebe.
„Mit seinem Urteil gibt das Gericht der Klage statt und erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig“, heißt es in einer Pressemitteilung des EuGH. Die New York Times Journalistin Matina Stevis hatte auf die Herausgabe der Textnachrichten zwischen von der Leyen und Bourla geklagt. Die EU-Kommission lehnte den Antrag ab und berief sich darauf, nicht im Besitz der Dokumente zu sein. Dagegen ging die New York Times vor und bekam nun vom EuGH Recht. Die Dokumente müssen freigegeben werden, sofern sie mittlerweile nicht vernichtet wurden.
Grundsätzlich sind EU-Organe dazu verpflichtet, der Öffentlichkeit „Zugang zu Dokumenten, die sich im Besitz der EU-Organe befinden“ zu verschaffen. Erklärt eine Behörde, nicht im Besitz eines verlangten Dokuments zu sein, wird angenommen, dass dies der Wahrheit entspricht. Im Pfizer-Gate konnte diese Annahme jedoch durch Recherchen der Journalistin entkräftet werden. Das Gericht kommt deswegen zur Einschätzung, dass es „gelungen [ist], die Vermutung der Nichtexistenz und des Nichtbesitzes der angeforderten Dokumente zu entkräften.“
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