Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat geurteilt, dass die Krankenkasse die Kosten für die Haarentfernung einer transsexuellen Frau übernehmen muss. Wie die Presse am Montag berichtete, hatte sich die Krankenkasse zunächst geweigert, die Kosten zu tragen, weil für Frauen die Kosten für eine Barthaarentfernung auch nicht übernommen werden. Eine Sonderbehandlung für Transsexuelle würde gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.
Die Transfrau hatte gesagt, dass der Bartwuchs ihre Geschlechtsidentität in Frage stelle und eine große psychische Belastung darstelle. Die Krankenkasse war der Ansicht, dass temporäre Methoden wie Rasieren oder Waxing zur Abhilfe genügen müssen. Das Gericht entschied jedoch, dass solche temporären Methoden nicht ausreichend seien. Waxing sei nicht zumutbar, weil für das Verfahren das Barthaar einige Millimeter wachsen müsste.
An solchen Tagen könnte die Transfrau nicht das Haus verlassen, ohne durch ihre diagnostizierte Genderdysphorie belastet zu werden. Auch das tägliche Rasieren könne nicht verlangt werden. „Würde sich die Klägerin täglich im Gesicht rasieren müssen, würde ihr täglich vor Augen geführt, dass sie sich im falschen Geschlecht befindet“, wie die Richterin laut Der Standard sagte. Das Gericht urteilte, dass die Krankenkasse einen Teil der Kosten für die Haarentfernung per Laserepilation zahlen muss.
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