Mangelhafte Stellenausschreibungen: Transperson klagt hundertfach – ein Dachdecker muss jetzt 800 Euro zahlen

vor 7 Monaten

Mangelhafte Stellenausschreibungen: Transperson klagt hundertfach – ein Dachdecker muss jetzt 800 Euro zahlen
Bildquelle: Apollo News

Eine Transperson hat bereits hunderte Klagen wegen angeblicher Diskriminierung eingereicht – jetzt folgte die nächste. Der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung zufolge hat es diesmal einen Dachdecker aus Duisburg getroffen – weil sich dessen Stellenausschreibung nicht an schwerbehinderte Personen gerichtet habe.

Pikant: Der betroffene Unternehmer ist selbst Vater eines schwerbehinderten Kindes und hat bei der Ausschreibung zunächst einmal alles richtig gemacht: Im Sommer suchte er nach einer „Bürokauffrau/mann im Bereich Dachdeckerhandwerk (m/w/d)“. Die jetzt klagende Transperson war in der Vergangenheit oftmals wegen des fehlenden „d“ für „divers“ gegen zahlreiche Unternehmen vor Gericht gezogen, jetzt geht es jedoch um ein anderes Detail.

Die Ausschreibung des Dachdeckers wurde zwar auf der von der Agentur für Arbeit dafür geschaffenen Seite eingestellt, jedoch fehlte ein Vermittlungsantrag. Dadurch hätte das Arbeitsamt eine mögliche Eignung der Stelle für behinderte Personen prüfen können. Dass es eine solche Formalie gibt, wusste der Dachdecker aber eben nicht. Das hätte teuer werden können: 5.200 Euro forderte die klagende Person. Die Richterin am Arbeitsgericht Duisburg vermittelte, am Ende sprangen 800 Euro heraus.

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