Ein Jahr nach dem Sylt-Video hat die Wochenzeitung Zeit die damaligen Beteiligten erneut aufgesucht. Es wurde geklingelt, das Umfeld beobachtet, Wohnorte dokumentiert – obwohl die Justiz den Fall bereits abgeschlossen hatte. Neue Erkenntnisse liefert der Artikel kaum.
Im Mai 2024 sorgte ein Video von einer Gruppe junger Erwachsener auf Sylt für breite öffentliche Empörung. Sie sangen einen abgewandelten Liedtext zu dem bekannten 2000er-Partyhit „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino. Die Zeilen „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ verbreiteten sich rasend schnell in sozialen Netzwerken.
Die Staatsanwaltschaft Flensburg nahm daraufhin Ermittlungen gegen vier Personen auf. Drei Verfahren wurden vor drei Wochen eingestellt, mit Verweis auf fehlende Belege für eine strafbare Volksverhetzung. Der Gesang, so die Einschätzung, bleibe eine „Meinungsäußerung“, gedeckt durch Artikel 5 des Grundgesetzes. Lediglich gegen den Mann mit der Armgeste wurde ein Strafbefehl wegen § 86a StGB erlassen. Er zahlte 2.500 Euro. Eine Vorstrafe liegt nicht vor.
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