Im Jahr 2024 sind in Sachsen 6.564 Straftaten registriert worden, bei denen Asylbewerber als tatverdächtig galten. Das geht aus einer Antwort des sächsischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Sebastian Wippel hervor. Die Auswertung enthält eine detaillierte Aufschlüsselung nach Aufenthaltsstatus und Deliktart.
Geduldete – also Personen, die eigentlich ausreisepflichtig sind, deren Abschiebung jedoch ausgesetzt wurde – wurden in 4.839 Fällen als tatverdächtig geführt. Bei Schutz- und Asylberechtigten sowie Kontingentflüchtlingen zählte die Polizei 2.722 Fälle. Ausländer ohne legalen Aufenthaltsstatus tauchten in 2.682 Fällen in der Kriminalstatistik auf.
Die Statistik liefert außerdem eine Aufschlüsselung nach Deliktgruppen. Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden 197 Fälle bei Asylbewerbern registriert, 127 bei Geduldeten, 84 bei Schutzberechtigten und 48 bei Personen ohne Aufenthaltsrecht.
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