Die Meldestelle „REspect!“ gilt als größter Zulieferer angeblich strafbarer Online-Inhalte für das Bundeskriminalamt. Wie viele Meldungen durch „REspect!“ reinkommen und wie belastbar diese sind, zeigt eine neue Übersicht des BKA, die NIUS vorliegt.
„REspect!“ liefert zwar große Mengen an Meldungen, doch die Qualität schwankt erheblich. Ein beträchtlicher Teil der Hinweise erweist sich nach Prüfung als nicht strafbar.
Insgesamt übermittelte „REspect!“ von Januar bis September dieses Jahres 3.653 Hinweise. Der auffälligste Monat ist der März: Dort stieg der Anteil nicht relevanter Fälle auf 30 Prozent – so hoch wie in keinem anderen Monat. Gleichzeitig fiel der sonst dominierende Straftatbestand Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen (§ 86a StGB) auf nur 33 Prozent, den niedrigsten Wert des Jahres. Umgekehrt lag im März der Anteil Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) mit 18 Prozent deutlich über dem übrigen Jahresniveau.
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