Nun will Merz also doch nicht seinen Fünf-Punkte-Plan als Gesetzentwurf einbringen, sondern mit den Grünen und der SPD darüber verhandeln. Allerdings haben beide Parteien bereits ihre Ablehnung erklärt. Doch das ist nicht das einzige Kuriose. Er tritt fordernd auf – und klopft dann höflich an die Tür wie ein Hausierer, der einen Besen verkaufen will, wo eine Schaufel notwendig wäre. Die Bewohner des Ampel-Hauses haben ihm jedoch schon die Tür vor der Nase zugeschlagen. Es wird keine Abstimmung geben – nur das Einknicken bleibt.
Auch formal ist sein Plan vom Donnerstag, 22:00 Uhr, schon am Samstag absurd. Denn hätte er in der Migrationsdebatte etwas bewegen wollen, müsste er anders vorgehen. Zwar kann er, wie ursprünglich formuliert, jederzeit – auch am Montag – einen Antrag zur ersten Lesung einbringen. Danach folgt die Überweisung in den Ausschuss. Das würde bedeuten: Alles war nur heiße Luft. Denn vor der Wahl gibt es nur noch eine verkürzte Sitzungswoche (10. und 11. Februar), und da ist dies nicht mehr möglich. Theoretisch könnte er auch eine Sofortabstimmung beantragen. Genau das aber hat die Ampel-Mehrheit in anderen Fällen verhindert. Diese Sofortabstimmung muss durch das Präsidium bzw. den Ältestenrat bestätigt werden, was wiederum bedeutet, dass die CDU in diesen Gremien keine eigene Mehrheit hat. Am klarsten wäre es ohnehin, würde die Union ihren „Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“ erneut auf die Tagesordnung setzen lassen. Denn woran sich kaum jemand mehr erinnert: Dieser Entwurf wurde bereits in erster Lesung debattiert (12.9.2024); auch die Beschlussempfehlung des Innenausschusses (6.11.2024) liegt vor. Über das Gesetz könnte also in der nächsten Woche abgestimmt werden – der kürzeste Weg. Das Gleiche gilt für den Antrag „Für eine echte Wende in der Asyl- und Migrationspolitik – Zurückweisungen an den deutschen Grenzen vornehmen“, der wesentliche Teile seiner aktuellen Forderungen enthält. Sowohl das Gesetz als auch den Antrag hatte die Union aus Angst vor „Zufallsmehrheiten“ von der Tagesordnung nehmen lassen – und könnte ihn wieder einbringen.
Aber all das geschieht nicht. Merz will seine Forderungen stattdessen den künftigen Koalitionsparteien Grüne und SPD zuleiten. Bundeskanzler Olaf Scholz hat jedoch bereits erklärt, dass die von Merz vorgeschlagenen Asylrechtsverschärfungen seiner Auffassung nach gegen das Grundgesetz verstoßen würden. Scholz sagte, das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf Asyl sei eine Konsequenz aus den Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Diktatur. Man dürfe dieses Grundrecht nicht einfach infrage stellen und sagen: „Ich verschicke einen Brief, haltet euch nicht an die Verfassung“, erklärte Scholz auf einer Wahlkampfveranstaltung der SPD. „Das geht nicht.“ Auch die Co-Vorsitzende der Grünen, Franziska Brantner, lehnt eine Zustimmung ihrer Partei zu den Unions-Vorschlägen ab. „Friedrich Merz weiß genau, dass seine Forderungen mit Europarecht und auch mit dem geltenden Verfassungsrecht nicht zu vereinbaren sind“, sagte sie dem RND. Auch inhaltlich erweckten sie „erhebliche Zweifel daran, wie standhaft die Brandmauer der Union zur AfD tatsächlich ist“.
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