Das EU-Parlament hat aktuell mit mehreren Abstimmungen den Weg für eine weitere Reform des Asylrechts geebnet. Im Mittelpunkt stand dabei die geplante Änderung der sogenannten Drittstaatenregelung, die es EU-Mitgliedstaaten künftig ermöglichen soll, Asylbewerber auch in Länder außerhalb der Europäischen Union zu überstellen, zu denen die Betroffenen keine persönliche Verbindung haben.
Konkret stimmte das Parlament für ein Mandat, das die Aufnahme von Trilog-Verhandlungen mit dem Rat der EU und der Kommission erlaubt. Ziel dieser Verhandlungen ist eine Anpassung der bisherigen Rechtslage, nach der Abschiebungen in Drittstaaten bislang nur dann zulässig waren, wenn Asylsuchende eine enge Bindung zu dem jeweiligen Land nachweisen konnten, etwa durch Familienangehörige, einen längeren Aufenthalt oder andere persönliche Bezüge. Diese Voraussetzung soll künftig entfallen oder zumindest optional werden, sofern zwischen einem EU-Staat und dem Drittstaat ein entsprechendes Abkommen besteht.
Bei dieser Abstimmung fiel die oft zitierte „Brandmauer“: Für das Verhandlungsmandat votierten vor allem Abgeordnete der Europäischen Volkspartei (EVP), der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) sowie weiterer Fraktionen rechts der politischen Mitte. Auch Abgeordnete der AfD stimmten dafür. Gegen den Beschluss stellten sich mehrheitlich die Sozialdemokraten, die Grünen sowie die Linksfraktion. Sie argumentierten unter anderem mit rechtlichen Risiken und humanitären Bedenken, die jedoch nicht Gegenstand des formalen Abstimmungsbeschlusses waren.
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