Die Bundesregierung plant einen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung: Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sieht vor, dass Internet-Provider zukünftig die IP-Adressen von Nutzern grundsätzlich drei Monate speichern müssen.
Gerechtfertigt wird das Vorhaben vor allem mit der Bekämpfung von Pädophilie-Straftaten, insbesondere der Verbreitung von Kinderpornographie. Ein Thema, das bei Überwachungsmaßnahmen oder verstärktem staatlichen Zugriff auf das Netz immer gerne vorgeschoben wird – wer wäre nicht für die Bekämpfung von Kinderpornographie?
Auch Medien schieben diesen Spin an. Die Tagesschau etwa eröffnet einen Bericht zu dem Gesetzesvorhaben mit der Einleitung: „Kriminelle, die im Internet schwerste Verbrechen wie Kinderpornographie begehen, kommen oft davon, weil sie nur schwer zu finden sind. Die Bundesregierung will die Suche nach den Tätern erleichtern“. Auch Bild titelt: „So will die Regierung Sexualstraftäter stoppen“.
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