Das schwedische Migrationsamt hat einen neuen „rechtlichen Standpunkt“ festgelegt, nach dem ab dem 10. März keine Grundlage mehr für den Abschiebestopp von syrischen Asylbewerbern nach Syrien besteht. Schweden macht damit als erstes europäisches Land Abschiebungen nach Syrien seit dem Sturz des Assad-Regimes möglich, berichtete zuvor Nius.
Konkret erklärte das Amt: „Der Rechtschef beurteilt, dass es keinen Bedarf mehr für einen generellen Vollstreckungsstopp gibt“. Die Lage in Syrien wird als stabil eingeordnet. „Die Frage von Vollstreckungshindernissen“ würden der Behörde nach „nun im üblichen Verfahren gehandhabt werden“.
Allerdings soll „von Fall zu Fall“ entschieden werden. So seien Alawiten oder Christen, die seit der Machtübernahme von Abu Mohammad al-Jolani und HTS-Milizen verfolgt und massenhaft ermordet wurden (Apollo News berichtete), von der Maßnahme nicht zwangsläufig betroffen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











