Am Freitag wurde für eine Stunde das Konterfei des Grünen-Spitzenkandidaten Robert Habeck auf grünem Hintergrund auf das Münchner Siegestor projiziert. Die Projektion zeigte den Slogan „Bündniskanzler. Ein Mensch. Ein Wort.“ unterhalb des Porträts. Jedoch schritt die Polizei ein und ließ die Projektion abschalten, da die Verantwortlichen keine städtische Genehmigung vorweisen konnten. Dies teilte das Kreisverwaltungsreferat auf Anfrage mit. Der Projektor war in einem nahegelegenen geparkten Fahrzeug platziert. Wie nun bekannt wurde, wird die Aktion noch ein Nachspiel haben.
Demnach hat die Polizei ein Bußgeldverfahren eingeleitet, welches von der Stadt München auch weiterverfolgt wird. Konkret heißt es hierzu: „Im Raum stehen mehrere Tatbestände, darunter das widerrechtliche Aufstellen eines Projektors auf öffentlichem Grund sowie Verstöße gegen die Plakatierungsverordnung der Landeshauptstadt und den Denkmalschutz“. All diese Tatbestände werden Einfluss auf die Höhe des Bußgeldes haben, heißt es weiter. Insbesondere wolle man den Verantwortlichen klarmachen, dass das Kreisverwaltungsreferat „weitere derartige oder ähnliche Aktionen im Wahlkampf nicht tolerieren wird.“
Ersten Ermittlungen zufolge ist eine Firma für die Projektion von Habecks Porträt verantwortlich. Wer Auftraggeber der Aktion war, wurde bisher jedoch noch nicht öffentlich gemacht. Die Grünen hatten im Vorfeld allerdings eine landesweite Kampagne mit Habeck-Projektionen an Gebäudefassaden angekündigt. Das eingeleitete Bußgeldverfahren zielt zunächst auf die Personen ab, die von der Polizei am Ort des Geschehens angetroffen wurden.
DEUTSCHLAND: Klingbeil präsentiert Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 & Finanzplan bis 2030











