Donald Trump hat der Trans-Ideologie den Kampf angesagt. Bereits am ersten Tag im Amt hat er eine Verordnung („Executive Order“) unterschrieben, die die biologische Realität auch rechtlich verankerte. Demnach gibt es nur zwei Geschlechter: Frau und Mann. Am Freitag wurde anhand dieser Verordnung eine neue Direktive herausgegeben, die vorsieht, dass zukünftig Transfrauen, die in Bundesgefängnissen einsitzen, wie Männer behandelt werden sollen.
Das heißt auch, dass sie nicht mehr in Frauengefängnissen einsitzen werden, sondern in normale Gefängnisse kommen werden. Transmänner sind von der Direktive nicht betroffen, sie werden auch in Zukunft in normalen Gefängnissen verbleiben. Neben der Verlegung von Transfrauen in Männergefängnissen werden für sie außerdem zukünftig keine medizinischen Maßnahmen für eine sogenannte Geschlechtsumwandlung mehr durchgeführt. Bislang wurden solche Behandlungen bürokratisch relativ unkompliziert auf Kosten der Steuerzahler durchgeführt.
Aktivisten für „Transrechte“ haben bereits angekündigt, gegen die Behandlung nach biologischer Realität zu klagen. Begründet wird das mit dem achten Verfassungszusatz. Dieser untersagt „grausame und ungewöhnliche Bestrafung“.
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