Nach Vergewaltigung: Abschiebepflichtiger Ghanaer einfach auf freien Fuß gesetzt

vor mehr als 1 Jahr

Nach Vergewaltigung: Abschiebepflichtiger Ghanaer einfach auf freien Fuß gesetzt
Bildquelle: Apollo News

Ein 34-jähriger Asylbewerber aus Ghana, der wegen Vergewaltigung angeklagt war, wurde freigelassen, weil kein Platz in der Abschiebehaft verfügbar war. Der Mann soll im Jahr 2018 in Mülheim ein damals 16-jähriges Mädchen im Schlaf überwältigt und vergewaltigt haben. Nach der Tat tauchte er unter und blieb jahrelang unauffindbar. Erst Anfang 2023 gelang es den Behörden, ihn festzunehmen. Gegen den Mann lag seit 2018 eine Ausweisungsverfügung vor, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war. Auch dieser Aufforderung zur Ausreise war er nicht nachgekommen.

Zwei Versuche, eine Gerichtsverhandlung gegen ihn durchzuführen, scheiterten, da das mutmaßliche Opfer nicht vor Gericht erschien. Anfang September drohte dann eine Freilassung, da die gesetzlich vorgeschriebene Dauer der Untersuchungshaft von sechs Monaten abgelaufen war. Die Vorsitzende Richterin veranlasste deshalb in letzter Minute einen Abschiebehaftbefehl, der noch während der Verhandlung durch Beamte des Ausländeramts Rostock ausgeführt wurde.

Obwohl der Abschiebehaftbefehl im Gerichtssaal vollstreckt wurde, war der Mann noch am Nachmittag desselben Tages wieder auf freiem Fuß. Das Amtsgericht Mülheim erklärte auf Nachfrage, dass die zuständigen Behörden keinen freien Platz in der Abschiebehaft finden konnten. Dies führte zu der überraschenden Freilassung des Angeklagten, der weiterhin ausreisepflichtig bleibt.

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