Nach dem Eindringen mehrerer russischer Drohnen in den polnischen Luftraum hat das Land nun den Artikel-4-Fall des Nordatlantikvertrags der NATO ausgelöst. Dieser sieht verpflichtende Konsultationen des Bündnisses vor und gilt als schwächere Variante des Artikels 5, der im Fall eines Angriffs auf NATO-Gebiet die Beistandspflicht auslösen würde.
Die russischen Drohnen waren in der Nacht zum Mittwoch aus dem ukrainischen und weißrussischen Luftraum nach Polen eingedrungen und wurden zum Teil von NATO-Kampfjets abgefangen. In der Nacht befand sich Polens Luftabwehr in höchster Alarmbereitschaft; zeitweise wurden alle zivilen Flughäfen im Land geschlossen. Mindestens eine Drohne schlug dabei in ein polnisches Wohnhaus in der Grenzregion zur Ukraine ein.
Polens Ministerpräsident Tusk erklärte, man habe es „mit einer groß angelegten Provokation“ zu tun. Sein Land sei bereit, diese abzuwehren. „Die Lage ist ernst, und wir müssen uns ohne Zweifel auf verschiedene Szenarien vorbereiten.“
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