Das Thema Chatkontrolle soll erneut besprochen werden. Am Dienstag soll das EU-Parlament darüber abstimmen, ob die Wiederaufnahme der freiwilligen Chatkontrolle, die im April auslief, im Dringlichkeitsverfahren beschlossen werden soll. Wird für das Dringlichkeitsverfahren votiert, könnte bereits am Donnerstag über die Regelung abgestimmt werden.
Dabei handelt es sich beim 9. Juli um den letzten Sitzungstag des EU-Parlaments, und viele Abgeordnete dürften dann schon im Urlaub sein. Da es sich um die zweite Lesung handelt, gelten höhere Hürden für eine Ablehnung des Vorschlags, die vor der Sommerpause wahrscheinlich kaum genommen werden können.
Die befristete Ausnahmeregelung, die im April auslief, ist nicht zu verwechseln mit den Verhandlungen über eine dauerhafte Chatkontrolle. Die Verhandlungen über die dauerhafte Chatkontrolle stocken (mehr dazu hier). Die befristete Ausnahmeregelung trat 2021 in Kraft und erlaubt es Betreibern von Messengerdiensten und Internetplattformen wie Facebook oder X, Fotos, Videos und Textbeiträge nach Darstellungen von Kindesmissbrauch zu durchsuchen. Damit wird die Vertraulichkeit elektronischer Nachrichten, die eigentlich nach EU-Recht gilt, teilweise aufgehoben.
NATO-Gipfel: u.a. Eröffnungsstatement mit von der Leyen, Rutte und Merz vor Abflug | 07.07.2026










