Während das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) intern mit Austritten, Machtkämpfen und schlechten Umfragewerten ringt, richtet sich der Blick der Partei auf ein mögliches spätes Comeback: den Einzug in den Bundestag über ein Wahlprüfungsverfahren. In der kommenden Woche könnte der zuständige Ausschuss nach monatelanger Pause erstmals wieder tagen – offiziell bestätigt wird das allerdings nicht. Ausschusschef Macit Karaahmetoğlu (SPD) verweist lediglich auf übliche Vorlaufzeiten für Einladungen und erklärt, „weitergehende Auskünfte“ seien wegen der gerichtsähnlichen Ausgestaltung des Verfahrens nicht möglich.
Der Einspruch des BSW richtet sich gegen das Ergebnis der Bundestagswahl vom 23. Februar. Damals verfehlte die Partei die Fünf-Prozent-Hürde um rund 9500 Stimmen. Wagenknecht hatte früh auf mögliche Zählfehler hingewiesen. Tatsächlich wurden beim Abgleich zwischen vorläufigem und amtlichem Endergebnis etwa 4000 Stimmen zusätzlich erfasst. Auch spätere Stichproben deuteten auf Ungenauigkeiten hin, unter anderem wegen ungewöhnlich hoher Stimmenanteile für die Kleinstpartei „Bündnis Deutschland“ in einzelnen Wahllokalen.
Trotz dieser Hinweise gilt eine Empfehlung zur vollständigen Neuauszählung als unwahrscheinlich. Sowohl Bundes- als auch Landeswahlleitungen verteidigen das Endergebnis, und eine Korrektur hätte weitreichende Folgen: Rund 30 Abgeordnete könnten ihre Mandate verlieren, darunter auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner. Zudem stünde die knappe Regierungsmehrheit der schwarz-roten Koalition auf dem Spiel.
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