CDU, SPD, Grüne, FDP, Linke: Die neue Volksfront gegen die AfD in Magdeburg

vor 4 Monaten

CDU, SPD, Grüne, FDP, Linke: Die neue Volksfront gegen die AfD in Magdeburg
Bildquelle: Tichys Einblick

Seit einem Jahr arbeiten also schon CDU, Linke, SPD, Grüne und FDP an einer Parlamentsreform. Es ist nicht ja nicht so, dass die CDU in den vielen Jahren, in denen sie schon in Sachsen-Anhalt die Regierung stellt, unzufrieden gewesen wäre mit der Landesverfassung und den Gesetzen, doch jetzt fürchtet sie um den Verlust der Macht. Allein die Vorstellung, dass die AfD stärkste Partei werden oder eine Sperrminorität erreichen könnte, mindert doch sehr die Freude der CDU an den Gesetzen, die ihr bis jetzt gefielen. Also kramt man die Blockflöte aus und musiziert in Hinterzimmern.

Die WELT zitiert „eine eng mit den Verhandlungen vertraute Person, die anonym bleiben möchte“ mit den Worten: „Es wurde sehr vertrauensvoll zusammengearbeitet“. Olaf Meister von den Grünen, die in Sachsen-Anhalt eigentlich nur noch existieren aufgrund der Landesuniversitäten mit kräftigem Westzuzug, und die nach heutigem Stand im nächsten Landtag wohl nicht mehr vertreten sein werden, erklärte: „Unsere Verfassungsorgane dürfen nicht durch böswillige Blockaden in ihrer Arbeit behindert werden.“ Damit meinte Meister natürlich nicht die partisanenartige Besetzung von Funktionen, wie sie die Grünen so sehr lieben. Die Mitteldeutsche Zeitung in Halle, die in den Jargon der Vorwendezeit zurückfällt, titelte gar: „Sorge vor wachsendem AfD-Einfluss: So wollen die Parteien in Sachsen-Anhalt die Demokratie krisenfest machen“ und plaudert ungewollt aus, worum es eigentlich geht: „Was, wenn die rechtsextreme AfD bei der Landtagswahl so stark wird, dass sie demokratische Abläufe blockieren kann? Mit diesem Reformpaket wollen die Parteien von CDU bis Linke gemeinsam vorbauen.“ Vorbauen gegen den Wählerwillen? In der Mitteldeutschen Zeitung und in Magdeburgs neuer Volksfront aus CDU, Linke, SPD, Grüne und FDP scheint das Wort Wählerwille ein Fremdwort zu sein. Könnte es eventuell sein, dass CDU, Linke, SPD, Grüne und FDP ihre Wähler aus den Augen verloren haben und lieber Gesetze ändern, anstatt die Bürger zu überzeugen oder ihre Politik zu verändern?

Im Moment werden die Richter des Landesverfassungsgerichts noch mit Zweidrittelmehrheit vom Landtag gewählt. Doch mit dem Erreichen einer Sperrminorität könnte die AfD Einfluss auf die Wahl der Richter nehmen. Um das zu umgehen, verfällt man dem abenteuerlichen Gedanken, dass im Falle die Wahl eines Verfassungsrichters scheitert im Landtag, nun das Landesverfassungsgericht die Kandidaten selbst vorschlagen dürfen, die dann nur noch mit einfacher Mehrheit vom Parlament gewählt werden müssen: „Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts werden vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtages, mindestens mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages gewählt. Kommt innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende der Amtszeit oder nach dem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds des Landesverfassungsgerichts eine Wahl seines Nachfolgers nicht zustande, unterbreitet das Landesverfassungsgericht dem Landtag einen Vorschlag. Ein vom Landesverfassungsgericht vorgeschlagenes Mitglied des Landesverfassungsgerichts wird ohne Aussprache mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages gewählt“, heißt es im Gesetz.

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