Im Fall der abgesagten Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin legt Plagiatsjäger Stefan Weber nach – mit einem schwerwiegenden neuen Vorwurf: In einer 86-seitigen Dokumentation, behauptet er, die Juristin habe ihre Dissertation nicht selbst verfasst.
Vielmehr sei ihr Ehemann, der Jurist Hubertus Gersdorf, als Ghostwriter tätig gewesen. Als Belege nennt Weber identische Zitierfehler, gleiche Formulierungen und inhaltliche Überschneidungen mit Texten, die Gersdorf bereits vor 1997 veröffentlicht hatte.
Ein Mitarbeiter Webers geht davon aus, Hubertus Gersdorf habe „nahezu oder komplett“ die Arbeit seiner Frau verfasst. Die Recherche sei unabhängig erfolgt, finanziert aus Eigenmitteln und Spenden. Zuvor hatten Weber-Recherchen zu identischen Zitierungen die Unionsfraktion bewogen, Brosius-Gersdorfs Wahl abzulehnen.
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