Aus Brüssel kommt eine neue Verordnung, die angeblich die Wälder retten soll, aber am Ende zu höheren Preisen für alle Kunden sorgen wird. Denn Unternehmen müssen dann umfangreich nachweisen, dass kein Wald unter der Herstellung von vielen verschiedenen Produkten leidet oder gerodet wird. Kritik kommt nicht nur aus der Wirtschaft, sondern auch von NGOs. Doch Ursula von der Leyen hält unbeirrt an ihrem Kurs fest.
Die neue EU-Verordnung für „entwaldungsfreie Produkte“ (EUDR) soll ab dem 31. Dezember 2025 gelten – und zwar nicht nur für tropische Regenwälder, sondern auch für europäische Waldflächen. Die Regelung verlangt von Unternehmen künftig eine Sorgfaltserklärung, dass für ihr Produkt nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald gerodet oder geschädigt wurde. Firmen müssen also ein halbes Jahrzehnt rückwärts nachweisen können, dass irgendwo auf der Welt kein Baum gefällt und kein Busch gerodet worden ist, um ihre Produkte oder auch nur Teile davon anzubauen.
Trotz massiver Kritik beharrt Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, auf dem irren Bürokratie-Kurs.
Die EUDR verbietet per EU-Verordnung Nr. 1115/2023, bestimmte Rohstoffe und daraus gefertigte Produkte in der EU in Verkehr zu bringen oder aus der EU zu exportieren, wenn sie:
(a) mit Entwaldung/Waldschädigung nach dem Stichtag 31.12.2020 in Verbindung stehen, (b) nicht legal im Erzeugerland produziert wurden, oder (c) ohne eine vorherige Sorgfaltserklärung (sogenanntes „due diligence statement“) gemeldet werden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











