Die grüne Bürgerschaftsfraktion in Hamburg muss der Kanzlei Höcker zufolge eine herbe juristische Niederlage einstecken. Das Landgericht Hamburg hat der Fraktion per einstweiliger Verfügung untersagt, bestimmte Behauptungen über das „Geheimtreffen“ der AfD in Potsdam zu verbreiten.
Die Grünen hatten in einer Pressemitteilung behauptet, bei dem Treffen sei die „Deportation von unliebsamen deutschen Staatsbürger*innen ins afrikanische Ausland“ besprochen worden. Das Gericht stellte jedoch auf Antrag des Juristen Ulrich Vosgerau fest, dass diese Aussage prozessual unwahr ist. Als Quelle für ihre Behauptungen beriefen sich die Grünen auf Recherchen des Medienportals Correctiv. Doch die eidesstattlichen Versicherungen zweier Correctiv-Redakteure enthielten keine Belege für die Aussagen der Grünen.
Dabei hätte die Fraktion dem Urteil problemlos entgehen können. Schon vor dem Verfahren wurde sie abgemahnt und auf mögliche Fehler hingewiesen. Wohl aus ideologischen Gründen hielt sie dennoch an den umstrittenen Formulierungen fest. Vor Gericht argumentierte ihr Anwalt, es sei „Aufgabe“ der Fraktion, zur politischen Willensbildung beizutragen – auch mit wertenden Aussagen.
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