NIUS kämpft weiter für mehr Transparenz im NGO-Komplex! Weil zahlreiche Ministerien die Auskunft verweigern, geht NIUS nun auf dem Rechtsweg gegen zahlreiche Behörden vor.
Gegen die folgenden Bundesministerien sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration wurden Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Durchsetzung von Auskunftsansprüchen bei den Verwaltungsgerichten in Köln und Berlin eingereicht:
Der jetzt gerichtlich geltend gemachte Auskunftsanspruch richtet sich auf Beantwortung folgender Fragen, die nach der zuvor gestellten Presseanfrage von NIUS nicht oder nicht ausreichend beantwortet wurden:
Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem eigenen Bundesministerium? In welcher Höhe liegen diese?
Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Budget der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration? In welcher Höhe liegen diese?
Namentlich: Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Finanzen, für Forschung, Technologie und Raumfahrt, für Gesundheit, des Inneren, für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, für Verkehr sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
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