Mutig gestartet, dann stark nachgelassen: Nach dem Messer-Terror von Solingen versprach CDU-Chef Friedrich Merz volle Kraft der Union für eine drastische Begrenzung der Migration, wollte ggf. EU-Recht zurückstufen und forderte Anfang September eine „Freigabe“ der Abstimmung über Änderungen am Aufenthaltsgesetz im Deutschen Bundestag. Jetzt, keine zwei Monate später, will Merz davon nichts mehr wissen. Das „Zustrombegrenzungsgesetz“, das im Innenausschuss des Bundestags eine breite Mehrheit von Union, FDP, AfD und BSW erhalten hatte, wird jetzt ausdrücklich nicht zur Abstimmung gestellt, weil die Union nicht mit Stimmen der AfD „Zufallsmehrheiten“ erhalten will, wie es intern heißt. Versprochen, gebrochen.
Bei einem Auftritt vor der Bundespressekonferenz am 27. Oktober klang Merz noch wild entschlossen: „Wir müssen den Zuzug an den und über die deutschen Staatsgrenzen steuern und begrenzen. Das geht nach unserer Überzeugung. Wenn das aus irgendwelchen europarechtlichen Gründen nicht geht, dann haben wir nach Art. 74 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das Recht, und wie ich finde, mittlerweile angesichts der Lage auch die Pflicht, eine nationale Notlage zu erklären mit dem Blick auf die Flüchtlinge. Und dann ist das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland wichtiger als das europäische Recht.“
Dann in aller Klarheit: „Der Bundeskanzler hat ja vor einigen Tagen von seiner Richtlinienkompetenz erneut Gebrauch gemacht und die Koalitionsabgeordneten und Mitglieder seiner Regierung zu – wie er gesagt hat – ordentlichem Benehmen aufgefordert. ... Dann kann er auch die Richtlinienkompetenz in Anspruch nehmen und die Abstimmung im Deutschen Bundestag freigeben. Wir haben im Deutschen Bundestag nach meiner Einschätzung eine Mehrheit für die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und verschiedener anderer Gesetze.“
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