Die Berliner Mohrenstraße wird künftig den Namen Anton-Wilhelm-Amo-Straße tragen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Mittwoch die Rechtmäßigkeit der Umbenennung und wies den Antrag auf Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ab. Damit ist der Beschluss unanfechtbar.
Das Gericht stellte fest, dass „keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung“ bestehen. Bereits das Berliner Verwaltungsgericht hatte zuvor Klagen von Anwohnern abgewiesen, die sich gegen die Umbenennung gewehrt hatten.
Die Entscheidung zur Umbenennung fiel bereits im August 2020 durch die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Mitte. Zur Begründung hieß es, der ursprüngliche Straßenname sei „diskriminierend und schade dem Ansehen Berlins“. Im April 2021 setzte das Bezirksamt die Umbenennung offiziell um.
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