Von wegen „umstritten“: Oberverwaltungsgericht NRW untersagt der Stadtbücherei Münster „Warnhinweise“ auf Büchern

vor 12 Monaten

Von wegen „umstritten“: Oberverwaltungsgericht NRW untersagt der Stadtbücherei Münster „Warnhinweise“ auf Büchern
Bildquelle: NiUS

Die Stadtbücherei Münster darf Bücher nicht mit Stickern versehen, die vor „umstrittenen“ Inhalten warnen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen – und setzte damit ein Zeichen gegen den Trend, Meinungen als richtig oder falsch einzustufen.

Betreutes Lesen – dieses Prinzip wollte man in der Stadtbibliothek Münster etablieren, indem man Bücher mit einem Aufkleber versah: „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.“

Am 11. April hatte das Verwaltungsgericht Münster einen Antrag eines der betroffenen Autoren auf Entfernung der Warnhinweise zurückgewiesen. In der Urteilsbegründung hieß es, „eine solche negativ konnotierte Äußerung über ein Buch“ sei seitens einer öffentlichen Bibliothek „geeignet, sich abträglich auf das Ansehen des Autors in der Öffentlichkeit auszuwirken.“ Das Gericht sah diesen Eingriff in das Recht des Autors jedoch als gerechtfertigt an, weil die Aussage der Bibliothek „von der Aufgabenzuweisung für öffentliche Bibliotheken“ in Nordrhein-Westfalen gedeckt sei.

Der Bibliotheksverband NRW hatte das Urteil des Verwaltungsgerichts in einem Newsletter begrüßt: „Das Urteil unterstreicht, dass Bibliotheken keine zur Neutralität verpflichteten, passiven Ausleihbetriebe sind. Vielmehr haben sie eine aktive, vermittelnde Rolle, indem sie die Inhalte ihrer Medien für ihre Kundinnen und Kunden einordnen.“

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