Österreich: Gericht erlaubt das Anwenden von Scharia-Recht in Privatverträgen

vor 11 Monaten

Österreich: Gericht erlaubt das Anwenden von Scharia-Recht in Privatverträgen
Bildquelle: Tichys Einblick

In dem betreffenden Fall hatten zwei Männer einen Vertrag unterzeichnet, der vorsah, dass im Falle von Konflikten ein Schiedsgericht „auf der Grundlage des islamischen Rechts (Ahlus-Sunnah wal-Jamaah) in Übereinstimmung mit der Billigkeit in der Angelegenheit nach bestem Wissen und Gewissen“ entscheiden sollte.

Der Begriff Ahlus-Sunnah wal-Jamaah bezeichnet die sunnitische islamische Gemeinschaft. Nachdem es zu einem Konflikt zwischen den beiden Männern gekommen war, entschied das Schiedsgericht gegen den Kläger und verpflichtete ihn zur Zahlung von 320.000 Euro. Der Kläger reichte daraufhin Klage beim Landgericht Wien für Zivilsachen ein. Er argumentierte, dass die Anwendung des islamischen Rechts willkürlich sei, da Gelehrte die Scharia unterschiedlich auslegten. Darüber hinaus verstoße die Berufung auf die Scharia gegen die Grundwerte des österreichischen Rechts.

Das Gericht befand jedoch, dass die Entscheidung des Schiedsgerichts rechtmäßig war. Ob hier islamische Rechtsvorschriften angewendet wurden, konnte laut Landesgericht nicht überprüft werden. Das Ergebnis des Schiedsgerichts widersprach nicht den österreichischen Grundwerten, und das war alles, was zählte. Islamische Rechtsvorschriften, betonte das Landesgericht, könnten „in einer Schiedsvereinbarung für Vermögensansprüche wirksam vereinbart werden“.

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