Der Südwestrundfunk (SWR) ist vom Oberlandesgericht Hamburg zu einem Ordnungsgeld von 3.000 Euro verurteilt worden. Grund: Der Sender hatte in seiner Correctiv-Dokumentation eine gerichtlich untersagte Falschbehauptung über den Juristen Dr. Ulrich Vosgerau nicht rechtzeitig aus der ARD-Mediathek entfernt – und verbreitete die Desinformation über Stunden weiter, schreibt die Kanzlei Höcker in einer Pressemitteilung.
In der gemeinsam mit dem NDR produzierten Dokumentation über den umstrittenen Correctiv-Bericht zum Potsdamer Treffen war Vosgerau durch einen manipulativen Zusammenschnitt falsch zitiert worden. Durch diese Montage entstand beim Zuschauer der Eindruck, Vosgerau unterstelle dem Verfassungsschutz, das Treffen heimlich abgehört zu haben. Tatsächlich hatte Vosgerau in seinem Interview etwas ganz anderes gesagt: Er vermutete, Correctiv habe versucht, das Treffen mit einem Richtmikrofon abzuhören.
Villa Adlon in Potsdam: Hier fand am 25. November 2023 das sogenannte „Geheimtreffen von Potsdam“ statt.
Pressekonferenz mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte | 06.07.2026











