Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Demonstrationsverbot auf einer Autobahnbrücke über der A71 bei Erfurt bestätigt und damit einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar aufgehoben. Der Antrag eines Versammlungsanmelders auf einstweiligen Rechtsschutz wurde abgelehnt.
Nach Auffassung des OVG bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass von Versammlungen im Bereich des Überführungsbauwerks eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Auch friedliche Demonstrationen könnten von unfriedlichen Teilnehmern oder durch Blockadeaktionen beeinflusst werden, sodass ein Ausweichen auf die Autobahn und damit erhebliche Gefahren für den Verkehr drohen.
Das Verwaltungsgericht hatte zuvor im Eilverfahren beschlossen, dass die Demoverbotszone an den Zufahrtsstraßen zum AfD-Parteitag teilweise rechtswidrig sei. Eine Demonstration auf einer Autobahnbrücke über die A71 sei zulässig.
AfD-Parteitag in Erfurt - Tag 1 u.a. mit Wahl zum Parteivorsitz | 04.07.26











