Er will „Cleopatra“ genannt werden und zurück in den Frauenknast: Der verrückte Fall der südafrikanischen Killer-Transfrau von Potsdam

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Er will „Cleopatra“ genannt werden und zurück in den Frauenknast: Der verrückte Fall der südafrikanischen Killer-Transfrau von Potsdam
Bildquelle: NiUS

Es ist der vorläufige Höhepunkt einer geradezu surreal wirkenden Geschichte: „Nennen Sie mich Cleopatra“, fordert Hilton Henrico G. vor dem Potsdamer Landgericht vergangene Woche mit tiefer Männerstimme. Der 38-Jährige aus Südafrika steht wegen Totschlags vor Gericht, nachdem er im Mai 2024 einen syrischen Wachmann in einer Asylunterkunft erstochen haben soll. Doch die Aufforderung, wie die Königin des alten Ägyptens angesprochen zu werden, ist dabei nur die Spitze des Eisbergs eines irrsinnigen Falles.Dieser beginnt im Jahr 2018, als Hilton G. aus Kapstadt nach Deutschland einreist – und Asyl beantragt. Der Mann lebt als „Transfrau“, wird jedoch 2021 zur Ausreise verpflichtet, nachdem sein Asylantrag abgelehnt wird. Statt abgeschoben zu werden, bleibt G. aber im Land – und wird mehrfach delinquent. 18 Mal soll er polizeilich erfasst worden sein, wie der Tagesspiegel berichtet, die Delikte reichen von Bedrohungen bis hin zu Körperverletzung.

Dabei war schon vor drei Jahren klar: G. muss Deutschland eigentlich verlassen. „Seit Mai 2021 war G. sofort vollziehbar ausreisepflichtig“, so Matthias Vogt vom Verwaltungsgericht Cottbus. Der Eilantrag gegen seinen abgelehnten Asylantrag wurde abgelehnt – die Potsdamer Ausländerbehörde informiert. Doch nichts geschah. Olaf Jansen, Chef der Brandenburger Zentrale Ausländerbehörde (ZABH), wiederum macht Potsdam schwere Vorwürfe: „Die Potsdamer Ausländerbehörde hat uns G. nicht zur Abschiebung gemeldet – obwohl sie dazu verpflichtet war.“ Deshalb habe man den Messerangreifer nicht nach Südafrika bringen können.

Die Ausländerbehörde der Stadt Potsdam.

Die Potsdamer Ausländerbehörde und die Zentrale Ausländerbehörde schieben sich also gewissermaßen gegenseitig die Verantwortung zu, während Hilton in der Zeit nach 2021 weiter durch (insgesamt fünf) Asylunterkünfte zieht – und Konflikte provoziert. Dabei soll er, so berichtet es die Potsdamer Neueste Nachrichten, bereits in diesem Zeitraum Menschen mit einem Messer angegriffen haben, darunter eine junge Frau aus der Ukraine.

Am 30. Mai 2024 eskaliert die Situation in der Geschwister-Scholl-Straße in Potsdam, wo G. bis dahin gelebt hat. Das Heim gilt als spezielle Unterkunft für Frauen und Kinder. Dort sticht der Südafrikaner dem syrischen Wachmann Anwar A. zweimal in die Brust, trifft sein Herz. Der 33-jährige Syrer verblutet, während Kollegen noch Hilfe leisten. Und Hilton G. taucht Stunden später in Berlin-Schöneberg auf – nicht, um sich zu stellen, sondern um bei der Polizei Anzeige wegen „Misgenderns“ durch einen Supermarktmitarbeiter zu erstatten. Die Beamten, uninformiert über die laufende Fahndung, nehmen die Beschwerde auf, lassen den Killer aber gehen.

Eine Veranstaltung in der Asylunterkunft in Andenken an den syrischen Wachmann Anwar.

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