Bis 2030 sollen Anlagen zur Herstellung von „grünem Wasserstoff” mit einer Kapazität von zehn Gigawatt gebaut werden. Doch Projekte in den letzten Monaten wurden abgesagt, wie das Handelsblattunter Berufung auf Zahlen des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität Köln (EWI) berichtet. Bis Dezember waren Anlagen mit einer Leistung von 0,181 Gigawatt oder 181 Megawatt in Betrieb. Das entspricht 1,8 Prozent dessen, was gebaut werden soll.
Wenn die 22 Projekte, die sich aktuell im Bau befinden, fertiggestellt werden, können sie zusammen mit den bereits laufenden Elektrolysestätten eine Leistung von rund 1,5 Gigawatt erbringen. Denn die aktuellen Projekte haben zusammen eine Kapazität von 1,3 Gigawatt. Allerdings ist fraglich, ob das gelingt. Denn bei vierzehn Projekten, die dieses Jahr eigentlich in Betrieb gehen sollen, wurde noch nicht einmal mit dem Bau begonnen oder die Investitionen endgültig gesichert. Laut dem EWI ist es deshalb fraglich, ob sie noch dieses Jahr in Betrieb gehen können.
Denn von den Anlagen, die 2025 ihre Arbeit aufnehmen sollten, startete letztlich nur ein Viertel. „Der Rest hat sich verzögert oder wurde abgesagt“, sagte Ann-Kathrin Klaas vom EWI. „Das Zehn-Gigawatt-Ziel aus der Nationalen Wasserstoffstrategie dürfte unter den aktuellen Bedingungen verfehlt werden.“ Waren im August 2024 noch Projekte mit einer Kapazität von insgesamt 681 Megawatt in Planung, sind es nun gerade einmal Projekte mit einer Gesamtkapazität von 15 Megawatt. Sogenannter „grüner Wasserstoff” ist Wasserstoff, der unter Verwendung von Strom aus Solar- oder Windkraft hergestellt wird. Bei der Elektrolyse wird Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff gespalten. Die Europäische Union macht den Anlagen strenge Vorgaben: So müssen die Anlagen zur Herstellung von Solarstrom oder Strom aus Windkraft zusätzlich gebaut werden, wie die EU-Verordnung 2023/1184 vorsieht. Der Strom darf nicht in bereits bestehenden Anlagen erzeugt werden.Außerdem muss laut Artikel 6 der EU das Kriterium der „zeitlichen Korrelation” erfüllt werden. Bis zum 31.12.2029 gilt die Regel, dass der Strom zur Elektrolyse im selben Monat verbraucht werden muss, in dem er produziert wurde. Ab 2030 gilt dann die Regel, dass der Strom für die Herstellung von CO2-armem Wasserstoff in derselben Stunde verbraucht werden muss.
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