Rechnungshof stellt „erhebliche Mängel“ bei Berliner Flüchtlingsamt fest

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Rechnungshof stellt „erhebliche Mängel“ bei Berliner Flüchtlingsamt fest
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Der Berliner Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht schwerwiegende Mängel bei der Arbeit des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) aufgedeckt. Insbesondere die unzureichende Überprüfung des eingesetzten Sicherheitspersonals sowie die undurchsichtige Vergabe von Sicherheitsaufträgen werfen Fragen auf. In dem Bericht heißt es, dass durch eine verbesserte Handhabung dieser Prozesse „Mittel in Millionenhöhe“ eingespart werden könnten.

Das LAF ist für die Unterbringung von Flüchtlingen in Berlin verantwortlich und betreibt über 120 Unterkünfte für insgesamt etwa 31.455 Flüchtlinge. Um die Sicherheit in diesen Einrichtungen zu gewährleisten, setzt das LAF externes Sicherheitspersonal ein. Der Rechnungshof prüfte die Vergabe dieser Sicherheitsdienstleistungen zwischen November 2022 und Februar 2023.

In den Verträgen mit den Dienstleistern wurde ein „Prüfrecht“ festgelegt, das dem LAF ermöglicht, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen jederzeit zu überprüfen. So hätten die Sicherheitsunternehmen die „Qualifikation und Zuverlässigkeit“ ihres Personals durch Nachweise belegen müssen. Bei Verstößen hätte das LAF die Vergütung kürzen oder den Vertrag „ganz oder teilweise aus einem wichtigen Grund außerordentlich kündigen“ können. Doch laut Bericht wurden in der Praxis in einigen Fällen keinerlei Kontrollen durchgeführt.

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