„Rechtliche Verpflichtung des Staates“, NGOs zu finanzieren, behauptet Mecklenburg-Vorpommern

vor etwa 1 Jahr

„Rechtliche Verpflichtung des Staates“, NGOs zu finanzieren, behauptet Mecklenburg-Vorpommern
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Marc Reinhardt, Landtagsabgeordneter der CDU in Mecklenburg-Vorpommern, wollte von der rot-roten Regierung Auskunft über die „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern“ bekommen und stellte deswegen eine kleine Anfrage. In der 94-seitigen Antwort der Landesregierung äußert sich diese in einer Vorbemerkung zu der generellen Frage der Finanzierung der Nichtregierungsorganisationen.

„Ein freiheitlicher demokratischer Verfassungsstaat kann nur dann Bestand haben, wenn eine engagierte Zivilgesellschaft ihn aktiv mitträgt“, stellt die Landesregierung fest. Die Zivilgesellschaft „ist das Fundament eines friedlichen, respektvollen Miteinanders und zugleich Verteidigung gegen menschen- und demokratiefeindliche Strömungen.“ Aus diesem Grund argumentiert die Landesregierung, dass es „nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung des Staates gibt, die freiheitliche demokratische Grundordnung mit Entschlossenheit zu verteidigen. Dazu gehört nicht zuletzt, bürgerschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement gezielt zu fördern – sei es durch finanzielle Unterstützung gemäß der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern oder durch steuerliche Erleichterungen nach §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO).“

Dass der Staat sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen muss, ist unbestritten. Daraus jedoch abzuleiten, dass der Staat die Zivilgesellschaft mit Geld fördern muss, ist rechtlich nicht gedeckt. Vielmehr wird die aktuelle Förderpraxis von NGOs von renommierten Juristen als verfassungswidrig angesehen.

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